Die Förderung

Das EEG liefert über die Stromeinspeisung die Grundlage der Wirtschaftlichkeit (bezogen auf die EU)
Neben der Grundvergütung gibt es den:

Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo)

Wenn der Strom ausschließlich aus Pflanzen- und Pflanzenbestandteilen, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen und die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden, und /oder aus Gülle oder bestimmter Schlemme gewonnen sind. Wenn der Strom durch die Verbrennung von Holz gewonnen wird, erhöht sich die Vergütung abweichend davon. Dies gilt sowohl für den Bestand als auch für die Neuanlagen.


Bonus für KWK-Strom

Die Mindestvergütung erhöht sich weiter, soweit es sich um Strom im Sinne des Kraft- Wärme- Kopplungsgesetzes handelt und gilt dann, wenn gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt wird.

Fazit

Ein Betreiber von Biokraftwerken kann mit folgender Einspeisevergütung für 20 Jahre fixiert rechnen:

Vergütung für 2008: 18,9 ct ( bis 150 kW )

Ab 2009 erhöht sich für Anlagen bis 150 kW der Förderanteil auf 20,10 ct pro kWh
(aktuell vorliegender Gesetzesentwurf , Gesetz noch nicht verabschiedet)